Art. 11 Feuerwehrreglement
Der Besuch der Übungen ist Obligatorisch.
Entschuldigungsgesuche sind in der Regel vor der Übung, spätestens 5 Tage nach der Übung, beim Feuerwehrkommandanten einzureichen.
Als Entschuldigungsgründe gelten:
a.) Krankheit, Unfall
b.) schwere Erkrankungen oder Todesfall in der Familie
c.) Schwangerschaft
d.) begründung Ortsabwesenheit infolge Ferien, Militär, Zivilschutz ausserhalb berufliche Verpflichtungen mit Bestätigung des Arbeitsgebers
e.) berufliche Weiterbildungen mit Kursnachweis